Der gesetzliche Anspruch
Jede Frau hat mit Beginn ihrer Schwangerschaft bis einschließlich 8 Wochen nach der Entbindung gesetzlichen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Dieser Anspruch umfasst Beratung, Betreuung und Vorsorge in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Neugeborenenalter und Wochenbett sowie in der Stillzeit.
Neben medizinischen Untersuchungen nehme ich mir Zeit für deine persönlichen Fragen zu Ernährung, Lebensweise, körperliche Veränderungen, Geburtsplanung und deine Stärken als werdende Mutter.
Wann solltest du dich melden?
Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setz dich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit mir in Verbindung. Gute Hebammen sind gefragt — je früher, desto besser kann ich für dich planen.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle Hebammenleistungen gemäß der Hebammen-Gebührenverordnung. Einzige Ausnahme ist die Rufkostenpauschale für meine Rufbereitschaft rund um die Geburt — sie ist privat zu tragen.
Privatversicherte wenden sich bitte an ihre Krankenversicherung, um den genauen Leistungsumfang zu erfragen.
Leistungen im Überblick
- ✓ Schwangerschaftsvorsorge
- ✓ Geburtsbegleitung
- ✓ Wochenbettbesuche (täglich, 10 Tage)
- ✓ Besuche bis 8 Wochen nach Geburt
- ✓ Stillberatung (2 Zusatzbesuche)
- ✓ Familienplanungsberatung