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Hebammenhilfe

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Jede Frau hat mit Beginn ihrer Schwangerschaft bis einschließlich 8 Wochen nach der Entbindung gesetzlichen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme.

Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Hebammenhilfe umfasst die Beratung, Betreuung, Vorsorge und Hilfeleistungen in Schwangerschaft, Geburt, Neugeborenenzeit, Wochenbett und Stillzeit sowie auch die Beratung in Fragen der Familienplanung.

Neben medizinischen Untersuchungen verwende ich persönlich viel Zeit damit, die Gesundheit von Mutter und Kind zu stärken und zu fördern. Ich berate Sie über Ernährung, Lebensweise, körperliche Veränderungen, Wahl des Geburtsortes, sowie über soziale Hilfen während der Schwangerschaft und des Wochenbettes (z.B. Haushaltshilfe).

Meine Hilfe als Hebamme kann von jeder schwangeren, entbundenen oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wobei der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen in der Hebammen-Gebührenverordnung (HebGV) geregelt sind. Als Privatversicherte sollten Sie sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenkasse beraten lassen.

Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setzen Sie sich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit mir in Verbindung. Dabei ist es ganz egal, in welcher Klinik Sie entbinden wollen. Ich berate Sie gern während eines Hausbesuchs oder am Telefon zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören beispielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt.